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Die Genealogie als Hilfswissenschaft der Humangenetik [1]

Dorothee Früh


   Einleitung    
 I. Die Intentionen der Protagonisten  Teil 1  
     Teil 2  
   II. Institutionalisierung und Politisierung -
die Wissenschaftliche Genealogie in der Psychiatrischen Genetik
   
   III. Quantitative Genealogie    
     Abkürzungen  
     Bibliographie  


 

Der Genealoge Arndt Richter (1997: 1), den ich gleich zu Beginn meines Beitrages dankend erwähnen möchte [2] weil er mir in überaus freundlicher Weise eine Fülle von Material zur Verfügung stellte, hat die Beziehungen zwischen Genealogie und Genetik einmal so beschrieben: "So wie der Verlauf der Flüsse durch die Landschaft geprägt ist, so wird der Weg der Vererbung durch genealogische Strukturen bestimmt. (...) Die Abstammungslinien der Genealogie (hier auch Filiationslinien genannt) entsprechen vollkommen den Vererbungslinien der Genetik (hier auch Genfluss oder Keimbahn genannt)!"

Im folgenden wird zunächst von den Intentionen und Leistungen einzelner Personen und Personengruppen zu berichten sein, die die von Richter beschriebenen Parallelen sahen und versuchten, die Kräfte der an Vererbungsfragen interessierten Genealogen und Mediziner zu bündeln. Der zweite Teil des Beitrages behandelt die Institutionalisierung und Politisierung der Humangenetik und ihrer Hilfswissenschaft, der Familienforschung. Im dritten Abschnitt wird einerseits gezeigt, dass in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Mehrzahl der Genealogen die Zuammenarbeit mit Humangenetikern und Rassenhygienikern aufkündigte und betonte, die Wissenschaftliche Genealogie solle nicht mehr als Hilfswissenschaft oder gar Teil der Vererbungsforschung definiert werden. Andererseits sind einige wenige deutsche Genealogen zu nennen, die weiterhin bestrebt waren bzw. sind, mit Hilfe neuer genealogischer Methoden alte Fragen nach der Erblichkeit menschlicher Eigenschaften zu lösen.

 
     

   I. Die Intentionen der Protagonisten

  Die sogenannte Wissenschaftliche Genealogie, die über längere Zeit Lehrfach an deutschen Hochschulen gewesen war, hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts ihren Universitätsstatus eingebüßt (Kekule 1905a: 23). Kurz vor der Jahrhundertwende gab es dann vereinzelt Bemühungen, dieser Disziplin wieder einen höheren Stellenwert im akademischen Umfeld zu verschaffen. Gerade vor einhundert Jahren (1898) erschien ein "Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie", das in der 1989 erschienenen 18. Auflage der Brockhaus Enzyklopädie als eine der wesentlichen Veröffentlichungen der modernen wissenschaftlichen Genealogie genannt wird. Für unser Thema ist entscheidend, dass dieses Werk zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Deutschland bald von jedem zitiert wurde, der "den Vererbungsproblemen auf medizinisch-genealogischem Wege beizukommen" suchte (Kekule 1908: 36) [3].  
   Der Verfasser des genannten Lehrbuchs, der Geschichtsprofessor Ottokar Lorenz, verstand die Genealogie als Bindeglied zwischen Natur-, Sozial- und Geschichtswissenschaft: "Die Brücke, auf welcher sich die geschichtliche und Naturforschung begegnen und begegnen müssen, ist die Genealogie." Denn, so Lorenz weiter: "Was die Geschichtswissenschaft sucht, sind Aufklärungen über menschliche Handlungen, die sich auf die gesellschaftlichen und staatlichen Zustände der Gesammtheit beziehen; was die Naturwissenschaft in Bezug auf den Menschen erstrebt, ist die Erkenntnis seiner Herkunft, Entwicklung, Beschaffenheit und Wesenheit selbst. Der geschichtliche Mensch kann aber doch nicht von dem natürlichen getrennt werden" (Lorenz 1898: 26).  
  Lorenz bemühte sich, seine Historikerkollegen mit Darwins Abstammungslehre und Weismanns Keimbahntheorie vertraut zu machen, war damit jedoch zunächst wenig erfolgreich. Ein Jahrzehnt nach Veröffentlichung des "Lehrbuchs der gesamten wissenschaftlichen Genealogie" schrieb ein Verfechter von Lorenz' Ideen, der Kammerherr Dr. jur. et phil. Stephan Kekule von Stradonitz (1908: 36): "Die zünftige Geschichtswissenschaft schwieg es [das Buch] entweder tot oder sie nahm dagegen eine geradezu ablehnende Haltung ein."  
   Nicht an einer Universität, sondern durch private Initiative erfuhr die Wissenschaftliche Genealogie schließlich die entscheidende Förderung. Am 16. Februar 1904 wurde der "Verein zur Begründung und Erhaltung einer Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte" gegründet (Ültzen-Barkhausen 1905: 9). Die erste Mitgliederliste umfaßte 172 Namen (ebd.: 13). Originäre Aufgabe der Zentralstelle sollte die "Schöpfung einer allgemeinzugänglichen Materialsammlung" sein. Es wurde ein Zettelkatalog angelegt, der "nach Zeit und Ort - Geburt, Tod, Todesart, Wohnsitz, Lebensstellung, Gatten, Eltern und Kinder immer einer Persönlichkeit unter Angabe der Quellen" enthielt. Im Jahre 1913 waren im sog. Großen Zettelkatalog der Zentralstelle bereits Angaben zu etwa 200 000 Personen erfaßt (Dobert 1914: 293f). Die Stamm- und Ahnentafelsammlung der Zentralstelle zählte zu dieser Zeit auch bereits 1000 Nummern.
Dobert, Vorstandssekretär des Vereins, vermerkt hierzu 1914 anlässlich des 10jährigen Bestehens der Zentralstelle, diese Sammlung biete "für die Erforschung medizinisch-biologischer und soziologischer Probleme ein unschätzbares Material". Es sei daher besonders zu begrüßen, "dass gerade die neuen Arbeiten unserer Mitglieder auf dem Gebiete der Stamm- und Ahnentafel eine wachsende Erkenntnis von der Wichtigkeit des Vererbungsproblems für die Genealogie bekunden. Zum Ausdruck gelangt diese erfreuliche Entwicklung der Genealogie zur Wissenschaft in den mannigfachen Versuchen zu einer möglichst vollständigen Herbeischaffung charakteristischer Vererbungsmerkmale." (Dobert 1914: 297f.)
 
  Heute kann gesagt werden, dass die Zentralstelle dem eigenen Anspruch, "Sammelpunkt und Vermittlungsstelle für die Familienforschung zu sein" [4], durchaus gerecht wurde. In der 1942 erschienen 8. Auflage von Meyers Lexikon wird die besondere Stellung der Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte für die "Sippenkunde" (so wurde die Genealogie während der Nazi-Zeit genannt,) hervorgehoben und auf die Bedeutung der Sippschaftstafeln für die Vererbungsforschung hingewiesen. Eine Nachfolge-Institution der Zentralstelle, die "Deutsche Zentralstelle für Genealogie", über die noch zu berichten sein wird, dient heute wieder den von ihren Gründern erstrebten Zielen.  
  Die Gründung und Tätigkeit des Verein zur Begründung und Erhaltung einer Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte fand in interessierten Kreisen nachweislich große Beachtung. Dies belegen Artikel und Berichte beispielsweise in der Politisch-anthropologischen Revue (PAR) und im Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie (ARGB), den Zentralorganen der Sozialanthropologen [5] und Rassenhygieniker. In der Zeitschriftenschau des ARGB wurden über Jahre hinweg Beiträge aufgeführt, die in den Mitteilungen der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte (Mitteilungen der Zentralstelle) erschienen. Einige dieser Artikel belegen einen bemerkenswerten Stand der Kenntnis aktueller genetischer Forschungsergebnisse und methodischer Ansätze unter den Genealogen. Hervorzuheben ist hier beispielsweise der Beitrag von Heinrich Liebmann (1910: 31-37), Professor an der technischen Hochschule zu München, über "Die Mendelschen Gesetze und ihre Fortbildung." Liebmann weist darin auf eine Veröffentlichung des Stuttgarter Armenarztes Wilhelm Weinberg hin, in der 1908 das - Jahrzehnte später als Hardy-Weinberg-Gesetz bezeichnete - Gleichgewichtsgesetz entwickelt wurde. [6]  
  Aufschlußreich ist diesbezüglich auch ein 1911 erschienenes populärwissenschaftlich geschriebenes Büchlein über "Familienforschung"; hierin erläuterte der Erste Archivar der Zentralstelle, Ernst Devrient, populationsgenetische Zusammenhänge lange ehe sie in der sog. Fachwelt, unter humangenetisch interessierten deutschen Biologen und Medizinern, bekannt und erkannt waren. [7]  
   Doch zurück zu Ottokar Lorenz' 1898 erschienenem Werk. Anknüpfend an Ausführungen über die Befruchtungsvorgänge betont Lorenz (1898: 369), dass aufgrund der Tatsache, dass "die Lehre vom Keimplasma nach heutiger Anschauung den beiden Geschlechtern eine gleiche Betheiligung an der Bildung des neuen Organismus" zuschreibe, "der Ahnentafel eine bislang nur zusehr und zwar von allen Seiten verkannte Bedeutung" zukomme. Während die von Historikern verwendeten Stammbäume üblicherweise die Nachkommenschaft (Deszendenz) eines Stammvaters, von dessen Söhnen und männlichen Enkeln, Urenkeln usw. verzeichneten, enthält eine Ahnentafel sämtliche Vorfahren (Aszendenz), männliche wie weibliche, einer Person (vgl. z.B. Crzellitzer 1912: 26-32). Dank der Anregung von Ottokar Lorenz wurde die Ahnentafel von deutschen Medizinern in der Folgezeit immer häufiger in der Vererbungsforschung eingesetzt. Knapp zehn Jahre nach dem Erscheinen des Lorenzschen Lehrbuches kann der Genealoge Stephan Kekule von Stradonitz konstatieren, "dass seitdem in Deutschland keine Arbeit medizinisch-genealogischen Inhaltes veröffentlicht worden ist, in der das Lorenzsche Werk nicht mit Ehren erwähnt, in der der, von Lorenz empfangenen, Anregung nicht dankbar gedacht würde." (Kekule 1908: 36.)  
  Im Unterschied zu vielen seiner Kollegen kam der bereits erwähnte Medizinalstatistiker Wilhelm Weinberg (1911: 760) in seiner im ARGB veröffentlichten "nachträglichen Kritik des Lorenzschen Lehrbuches" allerdings zu dem Resumée, dass Lorenz' Verdienst in Deutschland überbewertet werde. Weinberg vermutete, "dass der Erfolg des Buches von Lorenz deshalb ein so übermäßig großer war, weil bis dahin eine Methodenlehre der Erblichkeitsforschung fehlte, und seine Anhänger es mangels genügender Kenntnis des Umfangs des bereits Geleisteten wesentlich überschätzten und seine Schwächen übersahen." [8]  
  Bereits 1903 hatte Weinberg Lorenz dafür kritisiert, dass dieser von den Medizinern verlange, sie sollten "um einen gesicherten Einblick in die eigentlichen und unzweifelhaften Erblichkeitsverhältnisse" bestimmter menschlicher Eigenschaften zu erhalten, "viele Generationen nach oben, also ein zahlreiches Beobachtungsmaterial von Ahnen untersuchen." Dies sei zum einen oft nicht praktikabel: "Mit einer derartigen Forderung wird aber der klinischen Forschung geradezu ein Stein in den Weg gelegt, denn das ist sie nicht zu leisten imstande." (Weinberg 1903: 527.) Zum anderen sei es durch die biologischen Gegebenheiten gerechtfertigt, wenn man genetische Untersuchungen auf wenige Generationen beschränke. Da "jeder Ahne eines bestimmten Grades doppelt so viel Aussicht auf Einfluß als der Ahne des nächsthöheren Grades" habe, und "das Gewicht der Belastung durch den Vater größer, als das jeder Belastung durch entferntere Ahnen" sei, stimmten "Theorie und Praxis vollkommen überein, wenn man die Tatsache erblicher Beziehungen nur an der nächsten Verwandtschaft von Besitzern einer Eigenschaft" studiere (Weinberg 1903: 528 u. 529).  
  Mit anderen Worten, die Humangenetiker hatten ein tendenziell anderes Forschungsinteresse als die "Lorenzianer". Anstatt wie die historisch-orientierten Genealogen Erblinien sozusagen vertikal, nämlich über möglichst viele Generationen hinweg in die Vergangenheit zu verfolgen, war es ihnen darum zu tun, die von experimentell arbeitenden Genetikern gefundenen Vererbungsregeln auch beim Menschen nachzuweisen. Dies gilt insbesondere für einige Pioniere der mendelistischen Humangenetik. Wilhelm Weinberg (1910) und Friedrich Hammer (1911), die als niedergelassene Ärzte in Stuttgart praktizierten, und Artur Crzellitzer (1912, 1913), der als Augenarzt in Berlin arbeitete, wiesen besonders nachdrücklich auf den Wert der Betrachtung der Seitenverwandtschaften bei der Familienforschung hin - sie orientierten sich horizontal, wenn man so sagen will. Crzellitzer (1909) entwickelte mit der sog. Sippschaftstafel, eine Kombination aus Aszendenz- und Deszendenztafel (vgl. Abb. 1).  
  Die Sippschaftstafeln sind besonders für den Nachweis geeignet, dass bestimmte menschliche Eigenschaften auf mendelschen Erbanlagen beruhen. Während es oft nicht möglich ist, gesicherte biologische Daten von vor längerer Zeit verstorbenen Ahnen zu erheben, kann eine Untersuchung der Seitenverwandtschaft "über das Vorhandensein von Anlagen Auskunft geben [...], die bei den Eltern, weil rezessiv, latent blieben" (Weinberg 1910: 42), so Weinberg am 6. Februar 1909 in einem Vortrag in der Vereinigung der württembergischen Irrenärzte. Es ist kein Zufall, dass der Vererbungsforscher seine Überlegungen gerade dieser Zuhörerschaft erläuterte, denn in der Psychiatrie wurden bei Studien zur Ätiologie von geistigen Störungen nicht selten genealogische Methoden eingesetzt. [9]  

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Fußnoten

  [1] Überarbeitete Fassung eines Vortrages auf der 7. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Geschichte und Theorie der Biologie, 25.-28. Juni 1998, in Neuburg an der Donau.
Der Beitrag entstand im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekts mit dem Thema "Geschichte der deutschen Populationsgenetik mit besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Werkes von Wilhelm Weinberg (1862-1937)".
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 [2] Ebenfalls herzlich danken möchte ich Frau Professor Dr. E.-M. Engels, die mir die Möglichkeit bietet, meine Arbeit teilweise an ihrem Lehrstuhl durchzuführen, sowie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für vielseitige Unterstützung. Herrn Professor Dr. D. Sperlich danke ich für einen stetigen, fruchtbaren Gedankenaustausch und ganz besonders für eine jahrelange verständnisvolle Förderung und gute Zusammenarbeit. zurück 
[3]  Vgl. Weber 1993: 96f; Weindling 1989: 231. zurück 
[4]  Am 28. Juni 1911 gab sich der Verein eine neue Satzung, in der als zusätzlicher Vereinszweck folgendes aufgeführt ist:
"Die Mitglieder mit Rat und Tat bei ihren genealogischen Forschungen zu unterstützen, durch regelmäßige Herausgabe genealogisch-wissenschaftlicher Zeitschriften und durch gelegentliche Veröffentlichungen familiengeschichtlicher Werke, durch zeitweilige Veranstaltungen von Vorlesungen, Vortragskursen, bei denen genealogische Probleme gelehrt und erörtert werden, durch Aufrechterhaltung der Fühlung mit den medizinischen, bzw. naturwissenschaftlich genealogischen Vererbungsproblemen und in jeder sonst durch die Fortentwicklung der wissenschaftlichen Genealogie gebotenen Weise das erstrebte Ziel, Sammelpunkt und Vermittlungsstelle für die Familienforschung zu sein, zu verfolgen." Dobert 1914: 303.
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[5] Der Mediziner Georg Lomer, der selbst für medizinisch-genealogische Forschung agitierte und eigene Arbeiten dazu vorlegte, berichtete z.B. in der PAR über die auf der ersten Hauptversammlung des Vereins gehaltenen Vorträge (Lomer 1909/10; s. auch [Zentralstelle] 1907/08.  zurück 
[6] Angaben zu Leben und Werk Wilhelm Weinbergs finden sich u.a. bei Früh 1996. Eine ausführliche Biographie wird derzeit von Früh und Sperlich vorbereitet. zurück 
[7] Devrient (1911: 95 u. 99f) vermerkt, daß "der um die Erblichkeitsforschung sehr verdiente Arzt Wilhelm Weinberg" "durch die Einsicht in den Zusammenhang der Mendelschen Untersuchungen mit der Wahrscheinlichkeitsrechnung (...) zu Forschungen geführt worden (sei), welche der wissenschaftlichen Genealogie ganz neue und Erfolg verheißende Aufgaben" stellten. Weinberg habe nachgewiesen, daß bei Panmixie in jeder Generation "die Verteilung der beiden [homozygoten] Typen und der Mischformen [Heterozygoten] die gleiche" sei.  zurück 
[8] Tatsächlich seien, so Weinberg (1911: 754), in den Arbeiten der Engländer Francis Galton und Karl Pearson "die Wirkungen einer exakten Würdigung der Bedeutung der Ahnentafel unverkennbar."  zurück 
[9] Zur Problematik einer häufig rein anamnestischen Familienforschung, deren Ergebnisse häufig verallgemeinert wurden ohne dass sie einer - u.a. von Weinberg geforderten - statistischen Überprüfung unterzogen worden wären, vgl. Früh 1998: 123, 126f.  zurück 

 

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